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Bestimmungen für Brandschutztüren

Bestimmungen für Brandschutztüren

Die Bestimmungen der Brandschutztüren (vorbeugender Brandschutz nach DIN 4102) gelten in allen Bundesländern. Hier werden die Türen als Feuerabschlüsse definiert. Diese werden in Feuerwiderstandsklassen unterteilt; je nach ihrer Fähigkeit, den Durchtritt des Feuers, in Minuten beschrieben, zu blockieren. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, ist in der Landesbauordnung (LBO) bzw. den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften geregelt. Im Allgemeinen werden Brandschutztüren zwischen notwendigen Fluren und Treppenräumen und in Brandwänden (Brandabschnitten- abschlüssen) gefordert.
Sichtschutz - für Gebäudeglas und optische Sicherung von Glasflächen nach  Arbeitsstätten-Verordnung

Sichtschutz - für Gebäudeglas und optische Sicherung von Glasflächen nach Arbeitsstätten-Verordnung

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